Deutsche Staatsdruckerei

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Druckerei und das Personenstandsregister

Die Eintragung der natürlichen “Deutsch”en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen “Deutsch”en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß “Bundeverfassungsgericht“-Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen ist die Weimarer Republik, der Führerstaat, das Großdeutsche Reich und die BRD vor 1990 das vereinte Deutschland nach 1990) den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit und ist ab 2008 Teil-Handlungsfähigkeit.
Unser Ziel ist ein modernes souveränes Deutschland im Einklang mit den Völkern der Erde. Diesbezüglich sind die Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden, der unveräußerliche und nichtverhandelbare Gebietsstand, als ewiger Bund im Rechtskreis Deutschlands als Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten im Deutschen Reich.
Sie interessieren sich für die staatlichen Reichsdokumente, dann lesen Sie bitte auch die jeweiligen Vorschriften zu den Dokumenten:

(ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Vorbereitung für den Erwerb staatlicher Dokumente, inklusive der Eintragung ins Personenstandsregister Deutschlands.

Die Kosten und Antragsformulare können Sie über unseren Shop https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/ ermitteln. Das “BRD-Ade-Paket” beinhaltet alle aktuellen Anträge, wichtige Rechtsmittel und Antworten zur Legitimation.
Weitere Seiten bei denen Sie das “BRD-Ade-Paket” bestellen können sind: https://www.vb1873.de/webshop/,
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/shop/  und  https://www.uni-spik.de/studium/shop/

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen (siehe oben die einzeln aufgelisteten Dokumente) halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.

Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis,

(die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)

zuzüglich legen Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder dem Antrag bei.

– Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde

– ein Lichtbild
– Kopie vom BRD-Perso / BRD-Reisepass

– Kopie vom BRD-„Führerschein“ oder auch internationale Führerscheine


Die nachfolgende Auflistung gilt für Nichtdeutsche, Fremdländer oder Ausländer.

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.
Einbürgerungsgenehmigung bzw. Naturalisation durch BRD-Unternehmen
Polizeiliches Führungszeugnis der BRD-Unternehmen
– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag für das betreffende Dokument

Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
ein Lichtbild (gute Qualität als Foto, digital hohe Auflösung)
Kopie vom BRD-Perso / int. Ausweis / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-“Führerschein” oder auch internationale Führerscheine

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zu normalen Tageszeiten an unsere jeweiligen Volks-Büros, an die Druckerei oder an die Zentrale.
Näheres erfahren Sie durch schriftliche Anfrage

Telefon: +49(0)30/120 878 35
Fernkopierer: +49(0)2131/7399654
eMail-Adresse: verwaltung@dram.de
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